Studierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholen

Kategorie: Steuern und Recht | 26. April 2022

Ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. So entschied das VG Berlin (Az. 3 K 489/20).

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Quelle: www.datev.de

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