Studierender darf Klausur nach Täuschung nicht wiederholen
Kategorie: Steuern und Recht | 26. April 2022
Ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. So entschied das VG Berlin (Az. 3 K 489/20).
Quelle: www.datev.de