Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung
Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2021
Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10695/21).
Quelle: www.datev.de