Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende
Kategorie: Recht | 14. September 2017
Wenn ein Urlaubsort betroffen ist, können Pauschalurlauber wegen höherer Gewalt kündigen und müssen den Reisepreis nicht zahlen. Darüber infomiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen: Stürme und Überschwemmungen durch "Irma": Kündigungsrecht für Pauschalreisende
Quelle: www.datev.de