Stundung der Schenkungsteuer bei Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrecht
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2021
Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 3054/19) .
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Quelle: www.datev.de