Sturm: Wenn keine Bahn mehr fährt
Kategorie: Recht | 14. September 2017
Nach einem Unwetter fahren einige Züge nicht mehr planmäßig oder fallen aus. Wer sein Ziel nicht oder später erreicht, kann Geld zurückfordern. Darüber infomiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Quelle: www.datev.de