Sturz auf dem Weg ins Homeoffice kein Arbeitsunfall

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2021

Der vom Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 17 U 487/19).

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Quelle: www.datev.de

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