Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert
Kategorie: Recht | 9. April 2018
Das SG Heilbronn hat entschieden, dass der Aufenthalt in einer betrieblichen Toilettenanlage nicht unfallversichert ist mit der Folge, dass ein Sturz eines Arbeitnehmers auf dem mit Seife verunreinigten Boden nicht unter Versicherungsschutz steht (Az. S 13 U 1826/17).
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Quelle: www.datev.de