Sturz beim Skifahren auf mehrtägiger, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann Arbeitsunfall sein

Kategorie: Recht | 18. Juni 2020

Das während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung neben anderen Aktivitäten angebotene Skifahren kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 289/18).

Weitere Informationen: Sturz beim Skifahren auf mehrtägiger, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann Arbeitsunfall sein

Quelle: www.datev.de

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