Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen – 50.000 Euro Schmerzensgeld
Kategorie: Recht | 10. August 2017
Das OLG Hamm entschied, dass ein mit der Nachsorge betrauter Hausarzt seinem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss, wenn er nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei dem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms grob fahrlässig übersehen und der Patient infolge des Arztfehlers den betroffenen Unterarm verloren hat (Az. 26 U 59/16).
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Quelle: www.datev.de