Synchrone Duplex-Garagen: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Warnhinweise
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Februar 2025
Das AG München entschied, dass der Mieter eines Duplex-Stellplatzes einen Schadensersatzanspruch gegen die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft hat, da sie es unterlassen hatte, Warnhinweise zum „besonderen“ Verhalten der Duplex-Anlage anzubringen (Az. 132 C 17221/22).
Quelle: www.datev.de