Syndikuszulassung trotz fehlender Alleinvertretungsbefugnis
Kategorie: Recht | 28. Februar 2019
Der Umstand, dass ein Syndikusrechtsanwalt nicht allein, sondern nur gemeinsam mit einer weiteren Person befugt ist, für seinen Arbeitgeber nach außen verantwortlich aufzutreten, steht seiner Zulassung nicht entgegen. Dies entschied der Anwaltssenat des BGH (Az. AnwZ (Brfg) 25/18). Die BRAK berichtet.
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Quelle: www.datev.de