Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle anrechenbar
Kategorie: Steuern und Recht | 16. November 2021
Der BFH entschied, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sog. Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann (Az. NotZ(Brfg) 2/21).
Quelle: www.datev.de