Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister ist typische Arbeitnehmertätigkeit
Kategorie: Recht | 5. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass es sich bei der Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister, soweit sie nicht im eigenen Betrieb erbracht wird, wegen der berufsspezifischen Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handelt (Az. S 20 R 1936/16).
Weitere Informationen: Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister ist typische Arbeitnehmertätigkeit
Quelle: www.datev.de