Tätigkeit im Rahmen der Sicherungsverwaltung führt zu Arbeitslohn

Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2023

Das FG Münster hat entschieden, dass die Einnahmen aus einer Tätigkeit, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer Justizvollzugsanstalt erbringt, steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Az. 14 K 1227/21 E).

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Quelle: www.datev.de

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