Tarifvertragliche Regelung für Nachtarbeit rechtswidrig

Kategorie: Recht | 10. April 2019

Das LAG Bremen hat entschieden, dass die tarifvertragliche Regelung des Manteltarifvertrags der Metallindustrie für das Unterwesergebiet in der Fassung vom 17. Dezember 2018, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während regelmäßige Nachtarbeit lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, rechtswidrig ist (Az. 3 Sa 12/18).

Weitere Informationen: Tarifvertragliche Regelung für Nachtarbeit rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv