Tarifvertragliche Regelung für Nachtarbeit rechtswidrig
Kategorie: Recht | 10. April 2019
Das LAG Bremen hat entschieden, dass die tarifvertragliche Regelung des Manteltarifvertrags der Metallindustrie für das Unterwesergebiet in der Fassung vom 17. Dezember 2018, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während regelmäßige Nachtarbeit lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, rechtswidrig ist (Az. 3 Sa 12/18).
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Quelle: www.datev.de