Tausch von Genussrechten führt zu Kapitaleinkünften
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juli 2021
Ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. Dies entschied das FG Münster (Az. 13 K 207/18 E,F).
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Quelle: www.datev.de