Taxifahrer im "Mietmodell" sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Kategorie: Recht | 22. März 2018

Mieten Taxifahrer von einer Taxizentrale gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge und werden sie ansonsten wie festangestellte Fahrer bei der Auftragsvergabe und -abwicklung eingesetzt, hat die Taxizentrale für sie auf Grund einer abhängigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. So entschied das SG Dortmund (Az. S 34 BA 1/18 ER).

Weitere Informationen: Taxifahrer im "Mietmodell" sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Quelle: www.datev.de

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