Teilnahme eines Elternteils an der Einschulungsfeier seines Kindes

Kategorie: Steuern und Recht | 8. September 2021

Ein Recht zur Teilnahme an der Einschulungsfeier seines Kindes steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil dann nicht zu, wenn im Falle eines Aufeinandertreffens beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind. Das entschied das OLG Zweibrücken (Az. 2 UFH 2/21).

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Quelle: www.datev.de

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