Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag auf Teilzeittätigkeit

Kategorie: Recht | 16. Oktober 2019

Versicherte haben einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Ruht das Arbeitsverhältnis, so kann die Rentenversicherung nicht verlangen, dass der Versicherte im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragt. So das LSG Hessen (Az. L 5 R 226/18).

Weitere Informationen: Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag auf Teilzeittätigkeit

Quelle: www.datev.de

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