Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag auf Teilzeittätigkeit
Kategorie: Recht | 16. Oktober 2019
Versicherte haben einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines nur teilweise geminderten Restleistungsvermögens, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Ruht das Arbeitsverhältnis, so kann die Rentenversicherung nicht verlangen, dass der Versicherte im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit beantragt. So das LSG Hessen (Az. L 5 R 226/18).
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Quelle: www.datev.de