Teilweise Unwirksamkeit der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 5. November 2024

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat die Kurabgabensatzung 2021 für teilweise unwirksam erklärt. Die §§ 1 bis 8 und § 9 Absatz 5 Satz 1 der Kurabgabensatzung 2021 seien mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und damit unwirksam (Az. 4 K 756/21).

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Quelle: www.datev.de

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