Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken
Kategorie: Steuern | 22. Dezember 2017
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (CHF) pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank am 6. September 2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist (Az. 5 K 1091/15).
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Quelle: www.datev.de