Teilzeitbeschäftigte Lehrerin ist verpflichtet, wöchentlich eine Vorgriffsstunde zu leisten
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2024
Das ArbG Halle hat die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin abgewiesen, mit der sie festgestellt wissen wollte, dass sie keine wöchentliche Vorgriffsstunde leisten muss (Az. 6 Ca 1173/23).
Quelle: www.datev.de