Telekommunikationsunternehmen: Strenge Vorgaben für Standortermittlung bei 112-Notrufen

Kategorie: Recht | 9. September 2019

Der EuGH entschied, dass Telekommunikationsunternehmen den die Notrufe unter der Nummer 112 bearbeitenden Stellen gebührenfrei die Informationen übermitteln müssen, mit denen der Standort des Anrufers ermittelt werden kann, auch wenn der Anruf von einem Mobiltelefon ohne SIM-Karte aus getätigt wird (Rs. C-417/18).

Weitere Informationen: Telekommunikationsunternehmen: Strenge Vorgaben für Standortermittlung bei 112-Notrufen

Quelle: www.datev.de

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