Testamentsvollstrecker haftet nicht für unerfüllbares Verschaffungsvermächtnis
Kategorie: Recht | 5. Februar 2018
Ein Testamentsvollstrecker haftet nicht, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen ein Verschaffungsvermächtnis nicht erfüllen kann. So entschied das OLG Hamm (Az. 10 U 15/16).
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Quelle: www.datev.de