Teurer Karnevalsspaß: Zur Haftung von Noteinsatzkosten für Aufzugwartung
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juli 2021
Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, wer für die Betätigung der Notruftaste des Aufzugs durch unbekannte Teilnehmer einer Karnevalsveranstaltung haftet (Az. 6 S 238/20).
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Quelle: www.datev.de