Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

Kategorie: Steuern | 2. Mai 2019

Aufwendungen für einen Therapiehund können bei Lehrern zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 10 K 2852/18).

Weitere Informationen: Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

Quelle: www.datev.de

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