Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Kategorie: Recht | 24. August 2018

Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, entschied der BGH, dass eine pauschale „Servicegebühr“ i. H. v. 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig ist (Az. III ZR 192/17).

Weitere Informationen: Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Quelle: www.datev.de

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