Tierarzt muss Behandlungskosten für die fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Das AG Ansbach entschied, dass ein Tierarzt einem Pferdebesitzer Nachbehandlungskosten für eine fehlerhaft durchgeführte Kastration eines Pferdes erstatten muss. Die Kastration habe nicht den Regeln der tierärztlichen Kunst entsprochen (Az. 3 C 78/15).

Weitere Informationen: Tierarzt muss Behandlungskosten für die fehlerhafte Kastration eines Pferdes bezahlen

Quelle: www.datev.de

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