Titellehre der Privatdozenten mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Kategorie: Recht | 24. Oktober 2017

Der VerfGH Bayern entschied, dass die Möglichkeit zum Widerruf der Lehrbefugnis und der damit verbundenen Bestellung als Privatdozent sowie als außerplanmäßiger Professor, wenn die Obliegenheit zur sog. Titellehre nicht erfüllt wird, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. (Az. Vf. 17-VII-14).

Weitere Informationen: Titellehre der Privatdozenten mit Bayerischer Verfassung vereinbar

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

IESBA: Initiative zur Stärkung ethischen Verhaltens . . . ...

Das International Ethics Standards Board for Accountants hat einen Bericht . . . ... [weiterlesen]

IMK-Konjunkturindikator: Rezessionsrisiko geringfügig gesunken, doch Unsicherheit . . . ...

Das Risiko, dass die deutsche Wirtschaft im 1. Quartal 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv