Tödlicher Wespenstich als Dienstunfall
Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2024
Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall. Das hat das VG Berlin entschieden und damit der klagenden Witwe eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen (Az. 7 K 394/23).
Quelle: www.datev.de