Tonerstaub macht nicht generell krank
Kategorie: Recht | 6. März 2019
Berufskrankheiten sind – ebenso wie Arbeitsunfälle – Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen auch durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei nicht davon auszugehen, dass Tonerpartikel- oder Laserdruckeremissionen generell geeignet seien, beim Menschen Gesundheitsschäden zu verursachen. Im Einzelfall könne jedoch eine Verursachung nachgewiesen werden, allerdings nur durch einen arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 9 U 159/15).
Weitere Informationen: Tonerstaub macht nicht generell krank
Quelle: www.datev.de