Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf Motorsport-Rennstrecke – Haftung aus Betriebsgefahr bleibt

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juni 2021

Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im „Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, so dass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. So entschied das LG Koblenz (Az. 12 U 1571/20).

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Quelle: www.datev.de

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