Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf Motorsport-Rennstrecke – Haftung aus Betriebsgefahr bleibt

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juni 2021

Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im „Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, so dass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. So entschied das LG Koblenz (Az. 12 U 1571/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2024: +13,8 . . . ...

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen . . . ... [weiterlesen]

Schattenwirtschaft: Mindestens 3,3 Millionen Deutsche arbeiten . . . ...

Rund 5 % der Deutschen haben in den vergangenen zwölf . . . ... [weiterlesen]

Archiv