Träge Augen – Impfschaden nicht nachgewiesen
Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2021
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Impfschaden nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen ist. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reicht für einen Entschädigungsanspruch nicht aus (Az. L 10 VE 11/16).
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Quelle: www.datev.de