Transparenzpflicht für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags

Kategorie: Recht | 5. Juli 2018

Gutachten, die im Auftrag von Landtagsfraktionen durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz erstellt werden, unterfallen grundsätzlich der Transparenzpflicht nach dem Landestransparenzgesetz. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 10 A 10053/18.OVG).

Weitere Informationen: Transparenzpflicht für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags

Quelle: www.datev.de

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