Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben

Kategorie: Recht | 13. August 2019

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 UF 123/19).

Weitere Informationen: Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben

Quelle: www.datev.de

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