Trotz Krisen bleibt der volkswirtschaftliche Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen hoch
Kategorie: Steuern und Recht | 27. August 2024
Zu den mittelständischen Unternehmen zählen nach Definition des IfM Bonn nur diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentum und Leitung in der Hand von maximal zwei natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen liegen. Daher zählen auch Unternehmen mit über 250 Beschäftigten zum Mittelstand, wenn die Familienangehörigen noch mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und aktiv in der Geschäftsführung tätig sind. So ermittelt das IfM Bonn jährlich die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands auf Basis der KMU-Definition.
Quelle: www.datev.de