Tübinger Frauenhaus: Stadt Tübingen muss Kosten für Lebensunterhalt einer Frau und deren Sohn aus dem Zollernalbkreis zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2021

Die Stadt Tübingen muss Kosten für Lebensunterhalt (einschließlich Unterkunft) im Tübinger Frauenhaus von einer Frau und deren Sohn aus dem Zollernalbkreis zahlen. Das entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 3198/19).

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Quelle: www.datev.de

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