Über die Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber den Erben
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Mai 2021
Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet. Das entschied das OLG Braunschweig (Az. 9 U 24/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de