Überbrückungshilfe III Plus auch bei freiwilligen Schließungen möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Dezember 2021
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus ist eine Antragsberechtigung nun zusätzlich auch bei freiwilligen Schließungen wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regelungen vorgesehen. Darauf weist das BMWi hin. Der DStV hatte sich für eine entsprechende unbürokratische Lösung stark gemacht.
Quelle: www.datev.de