Überbrückungshilfe IV kann ab 07.01.2022 beantragt werden

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2022

Seit 07.01.2022 können laut BMF und BMWi über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Anträge sind über sog. prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen.

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Quelle: www.datev.de

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