Überbrückungshilfe IV: Pauschale Kostenabrechnung für Zutrittskontrollen möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2022
Die Personalkosten für die Umsetzung von Zutrittskontrollen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe IV förderfähig und können auch pauschal in Ansatz gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand etwa für die Erstellung besonderer Stundennachweise zu vermeiden. Der DStV hatte sich im Interesse der betroffenen Antragsteller und des Berufsstands für eine pauschale Kostenabrechnung stark gemacht.
Quelle: www.datev.de