Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Oktober 2023

Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.

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Quelle: www.datev.de

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