Übergangsregelung für Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Oktober 2023
Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.
Quelle: www.datev.de