Übermäßiger Baulärm kann auch in der Großstadt zur Mietminderung berechtigen
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018
Das AG München wies die Klage der Vermieterin auf Zahlung des im Wege der Mietminderung einbehaltenen Mietanteils nahezu vollständig zurück, gab der Klägerin allerdings im geringen Umfang Recht, dass übermäßiger Baulärm in einer Großstadt zur Mietminderung berechtigen kann (Az. 472 C 18927/16).
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Quelle: www.datev.de