Übermäßiger Baulärm kann auch in der Großstadt zur Mietminderung berechtigen

Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018

Das AG München wies die Klage der Vermieterin auf Zahlung des im Wege der Mietminderung einbehaltenen Mietanteils nahezu vollständig zurück, gab der Klägerin allerdings im geringen Umfang Recht, dass übermäßiger Baulärm in einer Großstadt zur Mietminderung berechtigen kann (Az. 472 C 18927/16).

Weitere Informationen: Übermäßiger Baulärm kann auch in der Großstadt zur Mietminderung berechtigen

Quelle: www.datev.de

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