Übernahme der Postbank: Keine Aussetzung eines erstinstanzlichen Klageverfahrens gegen den Willen der Kläger
Kategorie: Recht | 27. September 2018
Im Streit um die Entschädigung der Aktionäre im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank können die klagenden Aktionäre nicht gezwungen werden, in der ersten Instanz auf den Ausgang eines „Musterverfahrens“ vor dem OLG Köln zu warten. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 4 W 34/18).
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Quelle: www.datev.de