Übernahme von Kosten für Baumfällung durch Wohngebäudeversicherung

Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017

Das AG München entschied, dass es vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängt, ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden (Az. 155 C 510/17).

Weitere Informationen: Übernahme von Kosten für Baumfällung durch Wohngebäudeversicherung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung . . .

Das BMF teilt mit, dass die Dritte Verordnung zur Änderung . . . ... [weiterlesen]

Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte . . . ...

Es stellt eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt . . . ... [weiterlesen]

Archiv