Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn

Kategorie: Steuern | 16. April 2018

Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, fällt hierfür Lohnsteuer an. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 2943/16).

Weitere Informationen: Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2025 . . . ...

Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für . . . ... [weiterlesen]

Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung – Vater des . . . ...

Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn . . . ... [weiterlesen]

Archiv