Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)

Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2024

Der BGH hat Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat (Az. VI ZR 280/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Echtheitsnachweis: Hohe Anforderungen an die Prüfung . . . ...

Stützt sich die Berichterstattung über den Chatverlauf einer namentlich benannten . . . ... [weiterlesen]

Krankenversicherungsrecht: Leistungen bei CFS-Syndrom . . .

Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in . . . ... [weiterlesen]

Archiv