Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber führt zur Betriebszerschlagung
Kategorie: Steuern | 15. Juli 2019
Werden Flächen, die einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb darstellen, im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an zwei Erwerber übertragen, liegt keine Betriebsverkleinerung, sondern eine Betriebszerschlagung vor, die zur Aufdeckung der stillen Reserven führt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 802/18).
Weitere Informationen: Übertragung landwirtschaftlicher Flächen an zwei Erwerber führt zur Betriebszerschlagung
Quelle: www.datev.de