Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel
Kategorie: Steuern und Recht | 30. April 2025
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopfdichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten haftet (Az. 6 U 19/20).
Quelle: www.datev.de