Uhrmacherhäusl – vorerst kein Wiederaufbau

Kategorie: Recht | 16. Juli 2019

Das VG München hat die Anordnung zum Wiederaufbau des sog. Uhrmacherhäusls aus formalen Gründen aufgehoben (Az. M 8 K 18.1841). Damit hat das Gericht der Klage des Eigentümers gegen diese konkrete Anordnung stattgegeben.

Weitere Informationen: Uhrmacherhäusl – vorerst kein Wiederaufbau

Quelle: www.datev.de

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